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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorSven8 W.8, Bedburg / NRW399358
Datum24.04.2007 12:28      MSG-Nr: [ 399358 ]101158 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Christoph KosianNein ich arbeite bei keiner BF.

    ok. dann habe ich auch deine frage bezüglich "argumente chef" verstanden :-)


    Geschrieben von Christoph KosianWürde es halt einfach nur gerne 'richtig' machen. Aber ein richtig oder falsch scheint es hier aber so ganz eindeutig nicht zu sehen.

    ...wer will das nicht.

    ich fahre auch mit dem nef vor dem rtw. aber nur (es gibt auch ausnahmen) wenn wir in das kh der nachbarstädte fahren müssen. so ist der NA viel flexiebler.
    bevor jetzt wieder gefragt wird "WARUM?"........RTW1 mit NA steht im KH der nachbarstadt. RTW2 braucht nen NA. so kann das NEF den NA direkt aufnehmen und zum 2. RTW gurken. somit wäre der 1.RTW für ggf. weitere einsätze bereit............"darum".

    Meine Wache


    grüße
    sven



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