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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW399346
Datum24.04.2007 11:41      MSG-Nr: [ 399346 ]101347 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Sven Walbrechtbist du bei der bf da wo du auch wohnst?

    Nein ich arbeite bei keiner BF.
    Ich will auch ehrlich gesagt meinem Chef keine Gegenargumente liefern. Lasse mich aber auch gerne von vernünftigen Argumente überzeugen. Würde es halt einfach nur gerne 'richtig' machen. Aber ein richtig oder falsch scheint es hier aber so ganz eindeutig nicht zu sehen.
    Ich bin mit aber der Regelung bei uns sehr zu frieden. Im Falle eines Eigenunfalls bin ich mit dieser Regelung glaube ich auf der sicheren Seite. Nachteile für den Einsatzdienst konnte ich bis auf eine Außnahme (wie beschrieben), auch noch nicht erfahren.


    Mit kameradschaftlichen Grüssen

    Christoph

    --

    Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab.

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