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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW | 399346 | ||
| Datum | 24.04.2007 11:41 MSG-Nr: [ 399346 ] | 101347 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Walbrecht bist du bei der bf da wo du auch wohnst? Nein ich arbeite bei keiner BF. Ich will auch ehrlich gesagt meinem Chef keine Gegenargumente liefern. Lasse mich aber auch gerne von vernünftigen Argumente überzeugen. Würde es halt einfach nur gerne 'richtig' machen. Aber ein richtig oder falsch scheint es hier aber so ganz eindeutig nicht zu sehen. Ich bin mit aber der Regelung bei uns sehr zu frieden. Im Falle eines Eigenunfalls bin ich mit dieser Regelung glaube ich auf der sicheren Seite. Nachteile für den Einsatzdienst konnte ich bis auf eine Außnahme (wie beschrieben), auch noch nicht erfahren. Mit kameradschaftlichen Grüssen Christoph -- Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab. | ||||
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