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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 399275 | ||
| Datum | 23.04.2007 21:13 MSG-Nr: [ 399275 ] | 101123 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Dovern Röchtög...jedoch bestätigen selbstverständlich Ausnahmen die Regel. Ist doch immer so. Aber im Zweifel muss der Fahrer das gut begründen können. ;-) Geschrieben von Andreas Dovern Beispiel: Blutentnahme zur Einkreuzung der EKs bei Bedarf - hab ich persönlich jedoch bis dato auch nur 1x mit bekommen. Bei meiner Fahrerbelehrung wurde genau das als Beispiel genannt. Man sagte ganz klar, dass solcherlei Konstruktionen nicht mehr ziehen und daher auf Sand bauen. Ob dem wirklich so ist, muss jeder selbst entscheiden. Ich kann der Begründung durchaus folgen. Geschrieben von Andreas Dovern Die Stadt Aachen handhabt dies jedoch wiederum anders: hier ist es Usus, dass das NEF mit Alarm als "Fronträumer" vorweg fährt... Ich weiss. Als Anwohner vom Bereich Hansemannplatz sehe ich das mehrmals täglich... ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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