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Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen399275
Datum23.04.2007 21:13      MSG-Nr: [ 399275 ]101123 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Andreas DovernRöchtög...jedoch bestätigen selbstverständlich Ausnahmen die Regel.

    Ist doch immer so. Aber im Zweifel muss der Fahrer das gut begründen können. ;-)

    Geschrieben von Andreas DovernBeispiel: Blutentnahme zur Einkreuzung der EKs bei Bedarf - hab ich persönlich jedoch bis dato auch nur 1x mit bekommen.

    Bei meiner Fahrerbelehrung wurde genau das als Beispiel genannt. Man sagte ganz klar, dass solcherlei Konstruktionen nicht mehr ziehen und daher auf Sand bauen.

    Ob dem wirklich so ist, muss jeder selbst entscheiden. Ich kann der Begründung durchaus folgen.

    Geschrieben von Andreas DovernDie Stadt Aachen handhabt dies jedoch wiederum anders: hier ist es Usus, dass das NEF mit Alarm als "Fronträumer" vorweg fährt...

    Ich weiss. Als Anwohner vom Bereich Hansemannplatz sehe ich das mehrmals täglich... ;-)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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