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Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
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(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Notarzteinsatzfahrzeug
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorMark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz399263
Datum23.04.2007 20:45      MSG-Nr: [ 399263 ]101112 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Hallo zusammen

    bei uns ist nicht auf dem NEF was auf dem RTW/NAW gbraucht wird. Das NEF hat den Auftrag den Na zur Einsatzstelle zu bringen ist der RTW vorher da ist der Auftrag für das NEF erledigt. Sollte der RTW später kommen übernimmt das NEf die Erstversorgung bis zum Eintreffen des RTW. Das NEF fährt immer hinter dem RTW NAW her ohne SOSI es ist ja auch nicht mehr primär am Einsatz beteiligt. Sollte eine Notarztbegleitung nicht zwingend erforderlich sein so steigt der Na gleich wieder um ins Nef oder steigt bei einem folgeeinsatz vom RTW aus und wartet bis ihn dan Nef wieder abhohlt. Sollte die NA begleitung notwendig sein kann die Leitstelle das NEF immer noch zur Erstversorgung ohne NA losschicken.
    Ich denke so ist man Rechlich immer auf der sicheren Seite und mal wirklich wieviel Zeit wird den im falle eines Falles wirklich gespart zumal der NA/NEF ja nicht der Hilfsfrist unterliegt und ausserdem muss man den Verkehr nicht mit unnötigen Blaulichtfahrten "belästigen".

    Mfg

    Markus



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