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| Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
| Thema | Beleuchtungsgerät als Pflichtausrüstung | 12 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 399207 | ||
| Datum | 23.04.2007 14:51 MSG-Nr: [ 399207 ] | 9147 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Heitzmann das kann man so nicht sagen. Wenn du mehrere Trupps in einen EX-Bereich oder möglicherweise Ex-Bereich schickst brauchen die auch Lampen mit Ex-Schutz. ... ganz einfach: bei einem nur gemäß Norm ausgestatteten Fahrzeug kann ich dann eben nur einen Trupp dorthin schicken (da nur eine Lampe ex-Schutz hat). Und eigentlich darf ich ihn auch mit PA gar nicht in einen nicht einsehbaren Innenraum mit vermuteter ex-Gefahr schicken, weil ich ihm kein lt. FwDv 7 vorgeschriebenes Funkgerät (da diese lt. Norm ohne ex-Schutz sind) mitgeben darf. Gruss Gerhard | ||||
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