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Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
Thema | Beleuchtungsgerät als Pflichtausrüstung | 12 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg | 399181 | ||
Datum | 23.04.2007 13:40 MSG-Nr: [ 399181 ] | 9391 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer, Pfungstadt ... da die neueren Normen (z.B. LF 10/6) ohnehin nicht näher spezifizierte Handlampen als Beleuchtungsgerät für die Trupps vorsehen (da gibt es nur noch einen ex-Handschjeinwerfer pro Fzg.) würde da auch die Taschenlampe für ? 1,95 theoretisch ausreichen. das kann man so nicht sagen. Wenn du mehrere Trupps in einen EX-Bereich oder möglicherweise Ex-Bereich schickst brauchen die auch Lampen mit Ex-Schutz. Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hinterher mobbing betrieben wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | ||||
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