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Löschgruppenfahrzeug
Rubrikneue FwDV´s zurück
ThemaBeleuchtungsgerät als Pflichtausrüstung12 Beiträge
AutorChri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg399181
Datum23.04.2007 13:40      MSG-Nr: [ 399181 ]9391 x gelesen

Geschrieben von Gerhard Bayer, Pfungstadt

... da die neueren Normen (z.B. LF 10/6) ohnehin nicht näher spezifizierte Handlampen als Beleuchtungsgerät für die Trupps vorsehen (da gibt es nur noch einen ex-Handschjeinwerfer pro Fzg.) würde da auch die Taschenlampe für ? 1,95 theoretisch ausreichen.

das kann man so nicht sagen. Wenn du mehrere Trupps in einen EX-Bereich oder möglicherweise Ex-Bereich schickst brauchen die auch Lampen mit Ex-Schutz.


Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hinterher mobbing betrieben wird.

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