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Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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Sondersignal
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen399155
Datum23.04.2007 12:43      MSG-Nr: [ 399155 ]101015 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Hallo,

    Geschrieben von Lothar LeithäuserFährt das NEF mit Sonderechten hinter dem RTW zum Krankenhaus oder fährt er ohne Sonderechten?
    Für Hessen gilt ein Erlass des Sozialministeriums.

    Begleitung durch das NEF mit SoSi "nur im absoluten Ausnahmefall". Begründung "medizinische Ausrüstung" reicht nicht aus, die kann umgeladen werden.

    Der Fahrer des NEF hat im Schadenfall die Beweispflicht, ob die Voraussetzungen für die Nutzung des SoSi vorlagen.


    Gruß
    Markus

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