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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 399151 | ||
| Datum | 23.04.2007 12:38 MSG-Nr: [ 399151 ] | 101200 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christoph Kosian Kann ich nur bestätigen. Ein solche Regelung funktioniert. Sicherlich geht es je nach örtlichkeit mal etwas schneller mal etwas langsamer aber im Allgemeinen dürfte es sich im Fall der Fälle um sehr kurze Zeitverluste handelt. Wenn sich rausstellt, dass der NA einen Folgeeinsatz hat, dann kann das NEF ja wieder völlig legal mit SoSi weiterfahren. Geschrieben von Christoph Kosian Ganz allegmein gesagt, kann man froh sein, wenn der Arbeitgeber eine Regelung trifft. Egal wie die dann aussieht. Richtig. Für mich waren damals in der Fahrerbelehrung auch einige Dinge neu, die ich in dieser Form nicht kannte, jedoch kann ich mich mit den meisten recht gut anfreunden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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