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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen399151
Datum23.04.2007 12:38      MSG-Nr: [ 399151 ]101200 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Christoph KosianKann ich nur bestätigen. Ein solche Regelung funktioniert.

    Sicherlich geht es je nach örtlichkeit mal etwas schneller mal etwas langsamer aber im Allgemeinen dürfte es sich im Fall der Fälle um sehr kurze Zeitverluste handelt. Wenn sich rausstellt, dass der NA einen Folgeeinsatz hat, dann kann das NEF ja wieder völlig legal mit SoSi weiterfahren.

    Geschrieben von Christoph KosianGanz allegmein gesagt, kann man froh sein, wenn der Arbeitgeber eine Regelung trifft. Egal wie die dann aussieht.
    So steht man auf rechtlicher Seite, im Fall der Fälle, vielleicht etwas besser da. Das Thema ist schwammig genug.


    Richtig. Für mich waren damals in der Fahrerbelehrung auch einige Dinge neu, die ich in dieser Form nicht kannte, jedoch kann ich mich mit den meisten recht gut anfreunden.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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