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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen399142
Datum23.04.2007 12:08      MSG-Nr: [ 399142 ]101461 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Philipp SimonAber nur bis zur nächsten roten Ampel?

    Ja. Richtig. Ganz locker hinterher. In der Regel ist das NEF trotzdem in ausreichender Zeit am KH.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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