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Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Sondersignal
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen399134
Datum23.04.2007 11:49      MSG-Nr: [ 399134 ]101633 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Lothar LeithäuserWie wird es bei Euch gehandhabt? Fährt das NEF mit Sonderechten hinter dem RTW zum Krankenhaus oder fährt er ohne Sonderechten? Laut Begriffbestimmung hat das NEF seinen Einsatzauftrag erledigt, wenn er seinen Doc an der EST abgeliefert hat. Gibt es irgendwelche Richtlinien bzw.Dienstanweisungen?

    Im Kreis Aachen ist es per Dienstweisung geregelt, dass die NEF ohne SoSi hinterherfahren.

    Erfahrungsgemäß ist das auch völlig problemlos.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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