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2. Normenausschuss
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(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW399127
Datum23.04.2007 11:33      MSG-Nr: [ 399127 ]101660 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Florian BeschAlleine schon die Tatsache das einige Sachen nur auf dem NEF verladen sind.

    Das ist richtig, warum kann man nicht vorher umladen? Beispielsweise. BTMs kann man auch gut beim NA lassen.

    Geschrieben von Florian BeschUnd falls es sich der Pat überlegt das es ihm schlechter geht wäre es doof wenn Zeug noch x km weit weg ist.

    Was fürn Zeug denn?

    Geschrieben von Florian BeschAusserdem kann ja passieren das es Patienten gibt den es noch schlechter geht und der NA dahin abgerufen wird ..

    Mag es geben. Aber wenn ein RTW mit Sonderrechten ins KH fährt und der NA dabei ist, dann Bedarf der Patient auch der Betreuung des NA bis zum KH. Dann ist er auch nicht abkömmlich. Abkömmlich kann er meines Erachtens nur sein, wenn der RTW ohne Sonderrechte ins KH fährt.

    Ausnahmefälle mag es geben. Z.B. NA rückt nach Eintreffen am KH direkt wieder ab. Aber diese Fälle sind so unwahrscheinlich, das man diese einsatzvorbereitende Maßnahme. "NEF mit Sonderrechten hinter dem RTW" nicht rechtfertigen kann.


    MkG

    Christoph

    --

    Nur meine persönliche Meinung

    Christoph Kosian, Iserlohn (NRW)

    www.lg-bremke.de
    www.feuerwehr-iserlohn.de

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