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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW | 399127 | ||
| Datum | 23.04.2007 11:33 MSG-Nr: [ 399127 ] | 101660 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Besch Alleine schon die Tatsache das einige Sachen nur auf dem NEF verladen sind. Das ist richtig, warum kann man nicht vorher umladen? Beispielsweise. BTMs kann man auch gut beim NA lassen. Geschrieben von Florian Besch Und falls es sich der Pat überlegt das es ihm schlechter geht wäre es doof wenn Zeug noch x km weit weg ist. Was fürn Zeug denn? Geschrieben von Florian Besch Ausserdem kann ja passieren das es Patienten gibt den es noch schlechter geht und der NA dahin abgerufen wird .. Mag es geben. Aber wenn ein RTW mit Sonderrechten ins KH fährt und der NA dabei ist, dann Bedarf der Patient auch der Betreuung des NA bis zum KH. Dann ist er auch nicht abkömmlich. Abkömmlich kann er meines Erachtens nur sein, wenn der RTW ohne Sonderrechte ins KH fährt. Ausnahmefälle mag es geben. Z.B. NA rückt nach Eintreffen am KH direkt wieder ab. Aber diese Fälle sind so unwahrscheinlich, das man diese einsatzvorbereitende Maßnahme. "NEF mit Sonderrechten hinter dem RTW" nicht rechtfertigen kann. MkG Christoph -- Nur meine persönliche Meinung Christoph Kosian, Iserlohn (NRW) www.lg-bremke.de www.feuerwehr-iserlohn.de | ||||
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