alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Rubrikneue FwDV´s zurück
ThemaBeleuchtungsgerät als Pflichtausrüstung12 Beiträge
AutorRonn8y R8., Werneuchen / Brandenburg399124
Datum23.04.2007 11:22      MSG-Nr: [ 399124 ]9366 x gelesen

Hallo

Geschrieben von Georg MeerkatzKönnte man eine Helmlampe auch als Beleuchtungsgerät gemäß FwDV vertreten?

Das denke ich schon. In der neuen FwDV 1 steht unter Punkt 10.2 geschrieben:

Die Kopfleuchte ist ein netzunabhängiges Beleuchtungsmittel. Sie dient zum Ausleuchten
beim Vorgehen in engen Räumen und bei Arbeitsverrichtungen, bei denen
beide Hände frei sein müssen.
Der Lampenkörper der Kopfleuchte wird am Feuerwehrhelm nach Angaben des
Helmherstellers befestigt.

MfG
Ronny


Alles, was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung, nicht die meiner Wehr oder anderer.

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

Unsere Website:
www.feuerwehr-werneuchen.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

1.208


Beleuchtungsgerät als Pflichtausrüstung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt