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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ernennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung | 45 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 399048 | ||
Datum | 22.04.2007 21:49 MSG-Nr: [ 399048 ] | 11248 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Carmen Fuchs Das ist richtig, das kann man nicht erwarten, aber der EInheitsführer handelt nicht im Aufrag und ist nicht EL! ... also: - es wird die gemeindliche Feuerwehr alarmiert - der Wehrleiter oder stv. (auf den die Funktion des EL gemäß LBKG delegiert wurde) erscheint nicht - die Feuerwehr rückt unter Führung eines Unterführers aus In Ermangelung einer sonstigen Führungskraft der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr ergibt sich m.E. anhand des GMV, dass die Einsatzleitung bei dem besagten Unterführer liegt. Bei wem denn sonst - es ist ja kein anderer da ! Und irgendein vorhandener (!) muss es ja sein. Oder wird die Feuerwehr etwa nur (oder erst dann !) dann tätig, wenn WL oder Stv. da ist ? Der besagte Unterführer wird als Angehöriger der Feuerwehr tätig - weil ja als solcher alarmiert - also handelt er im Auftrag seines Dienstherrn ... als Privatperson wäre er ja noch immer zuhause (oder sonstwo). Gruss Gerhard | ||||
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