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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Bandschlingen für Einsatz zur Personenrettung bei F zugelassen ? | 43 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 399019 | ||
Datum | 22.04.2007 21:00 MSG-Nr: [ 399019 ] | 14800 x gelesen | ||
Geschrieben von Hanswerner Kögler Oh, ich glaube hier hast Du dich etwas daneben gesetzt ;-) Drin steht aber auch :"Ergibt die individuelle Gefährdungsbeurteilung bei einem Einsatz in Verbindung mit Tätigkeiten in Obergeschossen eine konkrete und akute Gefährdung für Leben und Gesundheit, kann als Notmaßnahme eine Selbstrettung mit Hilfe des Feuerwehr-Haltegurtes in Betracht kommen. Diese ist dann in der nach einschlägigen Feuerwehrausbildungsvorschriften vorgegebenen Weise durchzuführen." Als Notmaßnahme werte ich aber als Ausnahme. Weiter steht da noch:Damit ergibt sich für die Feuerwehr die Schlussfolgerung, dass die bisherigen Ausbildungsgrundsätze und Anwendungsoptionen für die Rettung bzw. Selbstrettung in lebensbedrohlichen Notlagen weiterhin gültig bleiben können und eine entsprechende Handhabung des Feuerwehr-Haltegurtes nach wie vor gegeben ist. Spricht ja nix dagegen wenn man aber bedenkt das die FwDv 1/2 im Kapitel 15.2 eine zusätzliche Hintersicherung z.B. mit dem Gerätesatz Absturzsicherung fordert ebenso wie die UVV-Feuerwehr. Wenn man also Abseilen übt hält ja eigentlich die Zusatzsicherung zumindest ist es die Sicherheit im Einsatzfall ist es Notfallkompetenz und damit nicht besser als Bandschlinge oder ähnliches. | ||||
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