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RubrikAtemschutz zurück
ThemaBandschlingen für Einsatz zur Personenrettung bei F zugelassen ?43 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen398846
Datum21.04.2007 20:00      MSG-Nr: [ 398846 ]14916 x gelesen

Moin

Geschrieben von Hanswerner Köglerund mit der "Abseilöse" schnell und einfach zur Eigenabseilung oder als Seilbremse für Fremdabseilung benutzt werden kann. Nunjaaaa... die Multivitaminöse dient m.W. zumindest laut Normtext gerade nicht zum Abseilen von Personen und ist dafür nicht zugelassen - man berichtige mich, falls sich daran was geändert hat.
Natürlich ist sie sowohl für Fremd- als auch Selbstabseilen irgendwie tauglich, in meinen Augen auch wesentlich einfacher als einen HMS in einen Karabiner richtig einzulegen, aber darum geht es ja nicht ;o)

Geschrieben von Hanswerner KöglerWie benutzt man eigentlich eine Bandschlinge beim Abseilen einer 3. Person (oder den verletzten Kam.), ich meine wie bremst man hier das Seil?Wieder nur aus Zulässigkeits-Sicht: Weder der Gurt noch eine (handelsübliche) Bandschlinge sind dafür zugelassen, Personen damit abzuseilen, folglich muss es wohl der Rettungsknoten (oder die 4fach-Schlaufen-Geschichte) und ein um den Festpunkt gelegter HMS zum bremsen tun.
Aus praktischer Sicht würde ich diese Tatsache spontan "vergessen haben" und zum anschlagen/bremsen bei Bedarf Bandschlinge/Karabiner nutzen - einem zu rettenden Zivilisten den Bandschlingen-Sitzgurt anzulegen ließe ich vermutlich bleiben.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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