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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspuren: Feuerwehr 'streikt' :-()39 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW398717
Datum20.04.2007 19:13      MSG-Nr: [ 398717 ]12573 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Stellungnahme IM-BW Beseitigung v. Ölspuren
  • 23.04.07 Landtaganfrage Ba-Wü
  • 19.04.07 Information des LFV NRW zum Urteil des OVG Münster
  • 19.04.07 Ölspuren: Feuerwehr sieht das Ehrenamt missbraucht

  • Geschrieben von Marc DickeySie Regeln einfach wessen Aufgabe diese Tätigkeit ist und schon sind die Feuerwehren raus (sofern entsprechend formuliert).

    Eben nicht. Wenn es sich bei einer Ölspur um einen Unglücksfall handelt, dann ist die Feuerwehr im Boot. Obwohl sie nicht will. Die können gerne noch 20 weitere "Beseitigungspflichtige" in irgendwelche Broschüren aufnehmen, dass ändert nix an der Zuständigkeit der Feuerwehr.
    Das geht nur, wenn man erklärt, dass es sich nicht um einen Unglücksfall handelt.

    Denn es gibt nach dem OVG Urteil bereits jetzt DREI Zuständige für gut geschmierte Straßen. ;-)

    Gruß
    Sven



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