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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Bandschlingen für Einsatz zur Personenrettung bei F zugelassen ? | 43 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 398481 | ||
Datum | 20.04.2007 01:30 MSG-Nr: [ 398481 ] | 14783 x gelesen | ||
Moin Wenn du planmäßig Leute damit auf- oder abseilen willst, tust du gut daran, dafür Material zu verwenden, was dafür zugelassen ist. Das spielt sich dann in Richtung Absturzsicherung, Höhenrettung etc. ab. Bei der "Personenrettung" wie sie der SiTr durchführt, werden die Leute ja nur über den Boden geschleift, wobei die Schlinge als Griff oder Verbinder dient. Wenn sie nun schlimmstenfalls reißt, bleibt der zu rettende einfach liegen - er stürzt aber nicht ab o.ä. - so what? Wozu sollte die Schlinge als Hilfsmittel da nun eine explizite Zulassung zur Menschenrettung haben müssen? Ich erinnere mich desweiteren dunkel, dass die Schlingen, die die BF Frankfurt an ihren PA mitführt, explizit für irgendwas zugelassen worden sind... genaueres weiß ich aber nicht mehr. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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