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Straßenverkehrsordnung
RubrikSonstiges zurück
ThemaHorn erschreckt Kradfahrerin49 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen398426
Datum19.04.2007 18:01      MSG-Nr: [ 398426 ]11565 x gelesen

Moin

Geschrieben von André DreweckUnd gerade auf dem von Dir besagtem Feldweg mitten in der Pampa: Wen störst Du da mit dem Horn?In letzter Instanz immer mich selbst, das Ding kann einem ab einer gewissen Betriebsdauer tierisch auf den Wecker gehen. Öfters zB bei Staufahrten auf der BAB, aber da steht ein Ausschalten ja nun nicht zur Debatte ;o)

Geschrieben von André DreweckUnd das "wenn möglich und rechtlich zulässig" quasi gegen die VerwV auszulegen halt ich für ein bißchen weit hergeholt.Ich nicht. Wann ist denn der Einsatz des Horns nicht rechtlich zulässig? Die Voraussetzungen des § 38 I und die des § 35 I StVO sind zwar unterschiedlich formuliert, allerdings in aller Regel entweder beide einschlägig, oder beide nicht. Also welche rechtlichen Einwände haben deiner Ansicht nach zu dieser Formulierung geführt, wenn nicht Lärmschutzüberlegungen?

Gruß
sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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