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Thema | Dauerhafter Betrieb d. Horns b. E-Fahrt war: Horn erschreckt Kradf... | 12 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 398257 | ||
Datum | 18.04.2007 19:46 MSG-Nr: [ 398257 ] | 4545 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Magnus Hammerl 1. Wer fährt tatsächlich bei einer Alarmfahrt mit ständig laufendem Horn? Ich nicht, halte ich nicht für sinnvoll und würde es auch niemals so ausbilden. Geschrieben von Magnus Hammerl 2. Wo wird diese Vorgehensweise konkret gefordert? Wird so nicht gefordert, denn ich nehme ja auch nicht die ganze Zeit Wegerecht in Anspruch. Geschrieben von Magnus Hammerl 3. Was spricht für dieses Verhalten? IMHO nichts. Wenn ich mich z.B. auf der Vorfahrtstraße befinde die frei ist, nehme ich max. Sonderrecht in Anspruch, dafür brauch ich nicht unbedingt mit Horn fahren. Geschrieben von Magnus Hammerl 4. Was spricht dagegen? Ich möchte die Nachbarn meiner Rettungswache nicht fünf mal die Nacht wecken wenn niemand auf der Straße ist der mich behindert. Mit dem RTW legen wir oft bis zu zwanzig Kilometer notfallmäßig zurück, da wär mir das zu viel Lärm. Bei der FF haben wir nachts nicht mit so viel Verkehr zu rechnen bei unserer Ortgröße. Sehe ich vor mir ein langsamer fahrendes Fahrzeug, so reicht es fast immer, kurz mit der Lichthupe auf zu leuchten, die Fahrer schauen spätestens dann in den Rückspiegel, sehen dich und machen Platz. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | ||||
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