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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Straßenverkehrsordnung
RubrikSonstiges zurück
ThemaHorn erschreckt Kradfahrerin49 Beiträge
AutorAndr8é D8., Werdohl / Nordrhein-Westfalen398098
Datum18.04.2007 00:51      MSG-Nr: [ 398098 ]11583 x gelesen

Moin!

Geschrieben von Dietmar ReimerTypische Situation, wenn eine von mehreren Fahrspuren einer Fahrtrichtung vor einer Ampel vollkommen frei ist.

O.k. Hatte vergessen zu erwähnen das sich der RTW damit auf der Gegenfahrbahn befand. Und da erwartet wohl niemand, dass er einfach so mir rel. hoher Geschwindigkeit überholt wird. Bei einer zweiten Spur hätte es anders ausgesehen, da stimme ich Dir zu. Dann sollte man schon damit rechnen, dass man überholt wird.

Geschrieben von Dietmar ReimerZum Glück läßt die Rechtslage solch angepaßtes Verhalten zu, statt nur an oder aus zu erlauben...

Verwaltungsvorschrift zu § 35 StVO bekannt? Falls nicht:

"Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und rechtlich zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden. Bei Fahrten im geschlossenen Verband [...]"

Also, ganz so frei ist die Rechtslage da nicht, auch wenn da "nur" "sollte" steht.

Gruß

André


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