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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | 'Helfergleichstellung' - Initiative des Bayrischen Roten Kreuzes | 9 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 P.8, Ranshofn / OÖ | 398017 | ||
Datum | 17.04.2007 17:42 MSG-Nr: [ 398017 ] | 6464 x gelesen | ||
Hallo Ich denke mir dass das beim RK ein bisserl schwieriger ist, da da auch alle den Anspruch stellen würden,nicht nur das Rote Kreuz sondern auch der Samariterbund,johanniter,Malteser, und wen sollten sie dann finanzieren. Auf einmal stellen alle Organisationen den Anspruch auf Kostenersatz,.... Kenne mich da mit dem Deutschen Recht nicht aus, weis auch nicht wie das RK da verpflichtet ist die Rettung sicherzustellen etc. aber ist das nicht eine kleine Problematik,ausserdem: Ist das bei euch so, dass der Einsatzleiter sein Gewand selbst kaufen muss? blaulichtportal.com das rettungssanitaeterforum mit GRATIS SMS | ||||
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