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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein) | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 397960 | |||
Datum | 17.04.2007 12:31 MSG-Nr: [ 397960 ] | 11955 x gelesen | |||
Also, irgendwie muss doch ersichtlich sein, ob es der Feuerwehrverein war, oder die kommunale Institution Feuerwehr. Alles andere wäre etwas fragwürdig bzw. u.U. sogar rechtlich stark bedenklich. Sehe ich ja auch so, habe aber in der Praxis zu oft das Gegenteil gesehen. Das könnte aber auch damit zusammenhängen, daß die Beteiligten Personen Probleme damit haben die beiden Dinge zu unterscheiden. Eine andere verwirrende (jedoch im Prinzip legale) Möglichkeit nutzen einige eingetragene Feuerwehrvereine. Sie führen den Namen "Freiwillige Feuerwehr Musterstadt e.V.". In Thüringen und RLP düfen solche Namen lt. der jeweiligen Brandschutzgesetze jedoch nicht verwendet werden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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