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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein) | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 397955 | |||
Datum | 17.04.2007 12:15 MSG-Nr: [ 397955 ] | 12014 x gelesen | |||
Aber ich dachte ein Verein kann nur gemeinnützig sein, wenn dieser auch Rechtsfähig ist (=juristische Person) Nein, dem ist nicht so. Auch ein nicht eingetragener Verein kann als gemeinnützig anerkannt werden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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