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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein) | 44 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 397952 | ||
Datum | 17.04.2007 12:01 MSG-Nr: [ 397952 ] | 12015 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Ob der Verein gemeinnützig ist entscheidet das Finanzamt erst auf Antrag und teilt dies dem Verein ganz nett per Bescheid mit. Aber: Rückwirkend wird das wohl nicht gehen.Eine rückwirkende An- und Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist möglich und eigentlich alltäglich. Das dies bei einer erstmaligen Anerkennung anders geregelt ist, wäre mir neu. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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