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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein) | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 397947 | |||
Datum | 17.04.2007 11:53 MSG-Nr: [ 397947 ] | 12076 x gelesen | |||
Und das kann mann erst wissen, wenn mann die Satzung gesehen hat. An dieser kann man jedoch nur erjennen ob die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit vorliegen könnten. Ob der Verein gemeinnützig ist entscheidet das Finanzamt erst auf Antrag und teilt dies dem Verein ganz nett per Bescheid mit. Aber: Rückwirkend wird das wohl nicht gehen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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