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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein) | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 397931 | |||
Datum | 17.04.2007 11:08 MSG-Nr: [ 397931 ] | 12034 x gelesen | |||
Weisst Du (oder jemand hier) was da ca. in EUR auf uns zukommt...? Für den Notar? Weniger als 20 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger und der örtlichen Presse. Diese sind unterschiedlich hoch aber auch unter 30 Euro anzusiedeln. Die Gerichtskosten (rund 60 Euro) entfallen i.d.R. auf Antrag wenn der Verein die Gemeinnützigkeit anerkannt bekommt. Geht es aber um Nachzahlungen und Strafzahlungen (z.B. wegen nicht berechtigter Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen oder einer daraus u.U. resultierenden Strafverfolgung wegen Betruges), wirst du die zuständigen Behörden (oder ein evtl. Urteil) abwarten müssen. Hoffen wir mal, daß es nicht soweit kommen muß... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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