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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein) | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 397909 | |||
Datum | 17.04.2007 10:10 MSG-Nr: [ 397909 ] | 12057 x gelesen | |||
Da hab ich noch einen: Da müssten wir ja sauber zwischen Vereinsarbeit und städtischer Einrichtung (Feuerwehr) trennen, und das auf allen Ebenen. Hmmm.... wobei dies auch in Fällen wo ein eingetragener Verein existiert eine saubere Trennung nur selten erfolgt. Dazu mal ein Zitat (frei wiedergegeben) eines Ordnungsamtsleiters: "Feuerwehr und Feuerwehrverein kann man nicht trennen." MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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