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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht beim Maibaum holen | 79 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 397497 | ||
Datum | 15.04.2007 10:11 MSG-Nr: [ 397497 ] | 19919 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ralf Röhling ... ein geschlossener Verband muss genehmigt werden, und wenn ein Verband unter 30 Fahrzeugen nicht genehmigt werden muss, dann ist es kein geschlossener Verband? Welch eine Logik. War etwas ungeschickt ausgedrückt. Es ist auch unter 30 Fahrzeugen ein geschlossener Verband. Aber: StVO §38 erlaubt blaues Blinklicht u.a. bei Begleitung von geschlossenen Verbänden. StVO §29 besagt, dass Fahrzeuge in geschlossenen Verbänden prinzipiell die Straße übermäßig benutzen und dazu eine Genehmigung erforderlich ist. StVO §35 besagt u.a., dass zwar die Feuerwehren unter gewissen Umständen von den Vorschriften der StVO befreit sind, beschreibt aber einige Ausnahmen. Hier u.a. die Ausnahme, dass ab 30 Fahrzeugen auch unter Inanspruchnahme von Sonderrechten eine Erlaubnis erteilt werden muss. Werden keine Sonderrechte in Anspruch genommen, so braucht man diese Erlaubnis immer. Da im vorliegenden Fall unstrittigerweise keine Inanspruchnahme von Sonderrechten zugrunde gelegt werden kann, müßte, sofern man eben diesen Fahrzeugpulk beim Maibaum holen als geschlossenen Verband ansehen würde, auf jeden Fall eine Erlaubnis eingeholt werden. So besser? Geschrieben von Ralf Röhling Mannomann! Woher nimmst Du das ganze Wissen was Du hier präsentierst? Die Quelle dieses Wissens sollte dringend aus dem Verkehr gezogen werden. Ok. Meine Aussage war nicht ganz richtig, die auf die ich mich bezog, aber auch nicht. Ein geschlossener Verband unter 30 Fahrzeugen muss sehr wohl genehmigt werden, es gibt lediglich Ausnahmen, wann das nicht der Fall sein muss. Außerdem gibt es hier sehr viel mehr Halbwahrheiten und Vermutungen, die man mal aus dem Verkehr ziehen sollte. Gruß, Michael | ||||
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