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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRecht auf Ausbildung12 Beiträge
AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW397426
Datum14.04.2007 18:01      MSG-Nr: [ 397426 ]5438 x gelesen

Hallo!
Bevor wir hier die Diskussion starten, wollten wir klären was im Bereich der Feuerwehr als "Weiterbildung" gesehen wird.

DIe Grund"AUSBILDUNG" sollte jedem Feuerwehrmann, der in die Feuerwehr aufgenommen wird, erhalten. Schon im Laufe dieser Ausbildung wird sich für die Ausbilder / Gruppenführer ein Bild des jenigen erstellen. Sollte er den Anforderungen nicht genügen, so macht es ja keinen Sinn, diesem weitere Lehrgänge (Die dann als Weiterbildung zu betrachten sind) zuzutragen.

Um die Ursprungsfrage zu beantworten: Meiner Meinung nach: Nein, man hat kein Recht auf eine Weiterbildung!

Gruß
Martin


Dies ist meine Meinung!

Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten!

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