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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Recht auf Ausbildung | 12 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 397426 | ||
Datum | 14.04.2007 18:01 MSG-Nr: [ 397426 ] | 5438 x gelesen | ||
Hallo! Bevor wir hier die Diskussion starten, wollten wir klären was im Bereich der Feuerwehr als "Weiterbildung" gesehen wird. DIe Grund"AUSBILDUNG" sollte jedem Feuerwehrmann, der in die Feuerwehr aufgenommen wird, erhalten. Schon im Laufe dieser Ausbildung wird sich für die Ausbilder / Gruppenführer ein Bild des jenigen erstellen. Sollte er den Anforderungen nicht genügen, so macht es ja keinen Sinn, diesem weitere Lehrgänge (Die dann als Weiterbildung zu betrachten sind) zuzutragen. Um die Ursprungsfrage zu beantworten: Meiner Meinung nach: Nein, man hat kein Recht auf eine Weiterbildung! Gruß Martin Dies ist meine Meinung! Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten! | ||||
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