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Grundgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKatzenrettung nicht erlaubt / Reinigen der Rathaus-Dachrinne angeordne35 Beiträge
AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü397365
Datum14.04.2007 11:32      MSG-Nr: [ 397365 ]12403 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Matthias OttWobei das Hubrettungsgerät möglicherweise mit Zweckbindung druch den Staat gefördert wurde. Wenn ich es jetzt durch regelmäßige derartige Arbeiten verschleiße oder der ursprünglichen Verwendung entziehe und damit auch noch in konkurenz zu anderen potentiellen Auftragnehmern trete dann ist das ggf. schon ein Problem...

Ein weiteres Beispiel aus meiner eigenen Erfahrung:
Unser (Noch-) Feuerwehrhaus hat auf der Spitze des Schlauchturms ein Storchennest. Derer gibt es in unserer Region recht viele um die sich ein Betreuer des NABU kümmert. Dieser erscheint u.a. einmal jährlich um die Jungstörche in luftiger Höhe zu beringen. In der Vergangenheit haben wir (einige FM) den guten Mann hierfür mit einem Hubsteiger eines örtlichen Betriebes unterstützt. Selbst noch ein paar Bilder von den putzigen Tierchen geschossen und fertig war der Imageartikel im örtlichen Gemeindeblatt. Selbiges galt für die Reinigung des versch.... Nestes. In mehreren Nachbargemeinden wird das ähnlich gehandhabt.
Da das baden-württembergische Feuerwehgesetz nicht so recht auf die Aufzucht von Störchen als Pflichtaufgabe eingeht könnte man dem NABU nun natürlich empfehlen Fachbetriebe für Höhenarbeiten und Nestreinigung zu beauftragen. Alternativ könnte man einen Blick in den - zugegeben recht schwammigen - §20a des GG werfen (Staatsziel Umweltschutz). Ich habe auf jeden Fall überhaupt kein Problem damit dieses bürgerschaftliche Engegement zu unterstützen - zumal man in D uneigennützige Initiativen schon an genug Stellen zugrunde richtet.

Gruß Fabian



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