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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Recht auf Ausbildung | 12 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 397364 | ||
Datum | 14.04.2007 11:25 MSG-Nr: [ 397364 ] | 5403 x gelesen | ||
Du hast ein Recht auf die Grundausbildung! Alles weitere liegt im Ermessen der Wehrführung. In der Regel sollten diese dich aber nach der Grundausbildung zum Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger ausbilden lassen. Der Truppführer nach zwei Jahren sollte auch noch kein Problem sein. Sonderlehrgänge wie Ausbilder- oder Führungslehrgänge sind bedarfsorientiert zu besetzten. Bei uns entscheidet der Ausschuss in Absprache mit dem Kommandanten über deren Besetzung. Einen Rechtsanspruch gibt es dort nicht. so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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