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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKatzenrettung nicht erlaubt / Reinigen der Rathaus-Dachrinne angeordne35 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen397301
Datum13.04.2007 23:23      MSG-Nr: [ 397301 ]12386 x gelesen

Geschrieben von Sebastian KruppDenke ich mir auch, soweit ist da nichts verwerfliches dran.

Jein- Grund der Anschaffung eines Hubrettungsgerätes ist ja der Bedarf dafür... Wenn nun das Gerät für igendetwas anderes eingestzt wird, sollte man in der Lage sein den Prioritäten entsprechend auch die Arbeitsstelle verlassen zu können und eine Einsatzstelle anfahren zu können. Das wird gerne vergessen...

Gruß LP



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