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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Katzenrettung nicht erlaubt / Reinigen der Rathaus-Dachrinne angeordne | 35 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 397301 | ||
Datum | 13.04.2007 23:23 MSG-Nr: [ 397301 ] | 12386 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Denke ich mir auch, soweit ist da nichts verwerfliches dran. Jein- Grund der Anschaffung eines Hubrettungsgerätes ist ja der Bedarf dafür... Wenn nun das Gerät für igendetwas anderes eingestzt wird, sollte man in der Lage sein den Prioritäten entsprechend auch die Arbeitsstelle verlassen zu können und eine Einsatzstelle anfahren zu können. Das wird gerne vergessen... Gruß LP | ||||
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