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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt | 12 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 397295 | ||
Datum | 13.04.2007 22:57 MSG-Nr: [ 397295 ] | 5723 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Somit wäre es ja auch unsinnig, eine Anbringung von RKLs beider Farben zu untersagen. Bei unserem Gasversorger ist die gleichzeitige Nutzung beider Farben nicht möglich, weil man davon ausgeht, daß es zwei verschiedene rechtliche Grundlagen die zwei Farben rechtfertigt. Ist auch für die Bediener dann klarer... Gruß LP | ||||
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