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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt | 12 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 397275 | ||
Datum | 13.04.2007 20:54 MSG-Nr: [ 397275 ] | 5812 x gelesen | ||
Ja! In diesem zusammenhang JA! Nur weil irgendwer gehört hat das irgendwo... blabla bla. Lest doch einfach mal nach anstatt hier irgend wen zu zitieren der u.U. genau so ahnungslos ist. Es ist der Einsatzt von Gelb und Blau gleichzeitig nirgends in der STVO ausgeschlossen sofern für gelb UND blau die Voraussetzung gegeben ist. Wann das ist kannst du selber nachlesen. Die StVO gibts über www.bund.de zum download. Dirk PS: Ist hier immernoch jemand der Meinung, dass die Ausbildung "Sonderrrechte und StVO" bei Feuerwehrs nur annähernd ausreichend ist? Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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