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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397266
Datum13.04.2007 19:34      MSG-Nr: [ 397266 ]19832 x gelesen

Geschrieben von Karsten WallathD.h., die Feuerwehr ist im Einsatzfall von
§29 (2) StVO befreit. Nicht aber, um einen Maibaum zu transportieren.


Das interessante an der beschriebenen Konstellation ist ja, daß der Transport nicht durch die Feuerwehr erfolgt, sondern einen Verein - den Feuerwehrverein. Die Absicherung durch die Feuerwehr erfolgt weil.

1. der Verein (vermutlich) brav beim Bgm. gebettelt hat eine Absicherung zu erhalten und

2. das Absichern irgendwelcher Umzüge in Bayern zum einen usus, zum anderen mehr oder weniger erlaubt ist.

D.h. die Feuerwehr ist zumindest im dienstlichen Auftrag unterwegs, was aber egal ist, da der Transport als solches durch andere (=Verein) erfolgt, welche als Veranstalter des ganzen Spektakels auch die erforderlichen Genehmigungen einholen müssen.


BTW: Stellt die Gemeinde dem Verantsalter diese Absicherung eigentlich in Rechnung.


MkG
Marc


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(2) ...


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