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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü397253
Datum13.04.2007 18:39      MSG-Nr: [ 397253 ]19895 x gelesen

Hallo Peter,

Geschrieben von Peter Bernhardtwas wollt Ihr mir eigentlich sagen,
§38
2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden


Ich hab geschrieben §35. Sorry, war ein Schreibefehler...
§38
2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Geschrieben von Peter Bernhardt
1. hoheitliche Aufgabe - Maibaum ?
2. dringenes Gebot - Maibaum ?
3. unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - gefährde ich die nicht unter Umständen ? - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -Maibaum ?


Wo steht davon was in besagtem Absatz des §38 ?

Geschrieben von Peter Bernhardt Die Außnahmen § 38 Abs. 2 Blaues Blinklicht allein...., sind doch dafür gedacht wenn ich an einer Einsatzstelle bin das ich nicht zur Absicherung die ganze Zeit das Martinshorn laufen lassen muß.


Zur Absicherung braucht man nie ein Horn laufen lassen. Und wo steht geschrieben das es nur für das von Dir geschriebene da ist...?

Gruss Andi



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