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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)397246
Datum13.04.2007 17:46      MSG-Nr: [ 397246 ]19817 x gelesen

Geschrieben von Peter BernhardtBlaulicht zeigt meiner Meinung nach an das ich Sonderrechte warnehmen will.
Deiner Meinung nach, Gesetzes Meinung ist aber eine andere. Schau mal in § 35 "Sonderrechte" und § 38 Abs. 2 StVO.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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