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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397236
Datum13.04.2007 17:34      MSG-Nr: [ 397236 ]19798 x gelesen

Und beim Thema schützen tut sie das in diesem Fall mit der Warnung durch blaues Blinklicht gleich doppelt und dreifach:
1. die anderen Verkehrsteilnehmer, dass hier ein außergewöhnliches etwas unterwegs ist,


Ok...

... sag mal, würde die Feuerwehr auch noch eine weitere Absicherung machen wenn ein weiterer Verein auf Ortsebene einen eigenen Maibaum aufstellen will?



2. die eigene Mannschaft vor daherbretternden uneinsichtigen Rasern.


Also diejenigen, die gar nicht erst gefährdet wären, wenn man vor Ort nicht tätig würde - oder meinst du Mitglieder eines Vereines, die bei irgendwelchen Vereinstätigkeiten möglicherweise gefährdet sind?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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