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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Katzenrettung nicht erlaubt / Reinigen der Rathaus-Dachrinne angeordne | 35 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 397218 | ||
Datum | 13.04.2007 16:21 MSG-Nr: [ 397218 ] | 12422 x gelesen | ||
Hallo! Ein tolles Possenstück, an Dummheit und Taktlosigkeit wohl kaum noch zu überbieten. Evtl. will ja der Herr Bürgermeister bei der nächsten Wahl mit Gewalt verlieren. Eine ganz tolle Werbung und ein wunderbares Beispiel besch..... komunaler Politik. Auch eine super Sache für die örtliche Feuerwehr. So verliert man auch seine Glaubwürdigkeit. Ach ja, Dachrinnenreinigen ist definitiv nicht die Aufgabe der Feuerwehr. Hierfür gibt es Firmen, nein nicht nur Spezialfirmen. Diese Arbeiten führt jeder Dachdecker- und Klepnerbetrieb aus. Voerteil hierbei, wenn eine Beschädigung der Rinne festgestellt wird, kann diese gleich fachgerecht repariert werden. Würde mich jetzt interessieren ob der FA (SB) Angestellter der Gemeinde ist oder diese Tätigkeit in seiner Freizeit vorgenommen hat; weiterhin würde mich interessieren ob er dafür eine Vergütung bekommen hat. Aber ich denke hier hüllt der Mantel des Schweigens das ganze in ein wohliges dunkel. Wild, wild east! Geschrieben von Katja Midunsky Das ist doch mal wieder ein schöner Lacher zum Abschluss der Woche. Ossis...[duck und renn :-)] ![]() Langsam Katja, langsam!!! Tempo 100, dem Wald zuliebe! ![]() Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | ||||
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