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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Katzenrettung nicht erlaubt / Reinigen der Rathaus-Dachrinne angeordne | 35 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 397204 | ||
Datum | 13.04.2007 15:40 MSG-Nr: [ 397204 ] | 12479 x gelesen | ||
Ich finde das ein unding! Es ist m.E. eine Zweckentfremdung des Gerätes und zudem kann ich mir eher vorstellen, dass es durch solche tätigkeiten 1. zu Verschmutzungen am Gerät kommen kann, 2. Beschädigungen durch Werkzeuge und Reinigungsmaterial auf treten könnten und 3. die Einsatzbereitschaft von Personal und Gerät sehr eingeschränkt wird (man sehe den stark verschmutzen FA auf der Leiter, vielleicht noch die Wasserleitung zum Korb und und und). Ob die Einstazfähigkeit der Leiter schneller hergestellt werden kann als bei der Katzenrettung im Nachbarort halte ich für Fraglich. Legitimer wäre m.E. nach die Katzenrettung allemal gewesen ..... Geschrieben von Katja Midunsky Das ist doch mal wieder ein schöner Lacher zum Abschluss der Woche. Ossis...[duck und renn :-)] *Kopfnicke_undmitrenne* Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung! Optimist; Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet! Heinz Rühmann ICQ 494000336 | ||||
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