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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Katzenrettung nicht erlaubt / Reinigen der Rathaus-Dachrinne angeordne | 35 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 397188 | ||
Datum | 13.04.2007 15:05 MSG-Nr: [ 397188 ] | 12288 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Heidenreich Zumal dies nun wirklich mit öffentlichen Unternehmen konkuriert und damit eigentlich nicht Aufgabe der Feuerwehr sein dürfte. Wenn Du selber Deine eigene Dachrinne reinigst, ist das dann Konkurrenz zu Gewerbetreibenden? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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