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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKatzenrettung nicht erlaubt / Reinigen der Rathaus-Dachrinne angeordne35 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen397188
Datum13.04.2007 15:05      MSG-Nr: [ 397188 ]12288 x gelesen

Geschrieben von Florian HeidenreichZumal dies nun wirklich mit öffentlichen Unternehmen konkuriert und damit eigentlich nicht Aufgabe der Feuerwehr sein dürfte.

Wenn Du selber Deine eigene Dachrinne reinigst, ist das dann Konkurrenz zu Gewerbetreibenden?


Gruß

A.

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