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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Katzenrettung nicht erlaubt / Reinigen der Rathaus-Dachrinne angeordne | 35 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 397181 | ||
Datum | 13.04.2007 14:39 MSG-Nr: [ 397181 ] | 12622 x gelesen | ||
Hi! Also ich kann den Aufschrei gar nicht verstehen, der Bürgermeister hat doch nur zum Wohl der Stadt gehandelt und noch Geld gespart. Wenn keine DL zur Katze hinfährt - egal, das kostet die Stadt ja nichts. Aber wenn jetzt die DL nicht beim Dachrinne-Reinigen hätte helfen können, hätte ja eine teuere Reinigungsfirma mit Kran beauftragt werden müssen und da hätte die Stadt wieder viel Geld gekostet. Also - aus Sicht der Bürgermeisters alles richtig gemacht ;o) Ich frage mich nur, wie der Bürgermeister überhaupt einen FA dazu bekommt, die Dachrinne des Rathauses zu reinigen, DL hin oder her....Gibt es in Wolmirstedt Putzzulagen für FA? :-) Das ist doch mal wieder ein schöner Lacher zum Abschluss der Woche. Ossis...[duck und renn :-)] Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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