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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg397154
Datum13.04.2007 13:43      MSG-Nr: [ 397154 ]19827 x gelesen

Geschrieben von Udo Burkhard
Kraftfahrzeugsteuergesetz §3:
Von der Steuer befreit ist das Halten von ...
5. Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, für Zwecke des zivilen Luftschutzes, bei Unglücksfällen, im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden. ...


"Angesetzt wird für den 13.04.2007 eine Übungsfahrt in Kolonne für die Maschinisten der Feuerwehr X-Stadt.
Streckenbeginn ist in XYZ mit Fahrziel ABC über CDF.
Dies Dient zur in Übhaltung für Verlegungen der Fahrzeuge über längere WEgstrecken zum Beispiel bei Unterstüzung während Hochwassereinsätzen"
Geht doch ganz gut, oder? ;)


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

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