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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht beim Maibaum holen | 79 Beiträge | ||
Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 397154 | ||
Datum | 13.04.2007 13:43 MSG-Nr: [ 397154 ] | 19827 x gelesen | ||
Geschrieben von Udo Burkhard Kraftfahrzeugsteuergesetz §3: "Angesetzt wird für den 13.04.2007 eine Übungsfahrt in Kolonne für die Maschinisten der Feuerwehr X-Stadt. Streckenbeginn ist in XYZ mit Fahrziel ABC über CDF. Dies Dient zur in Übhaltung für Verlegungen der Fahrzeuge über längere WEgstrecken zum Beispiel bei Unterstüzung während Hochwassereinsätzen" Geht doch ganz gut, oder? ;) Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | ||||
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