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Straßenverkehrsordnung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg397151
Datum13.04.2007 13:40      MSG-Nr: [ 397151 ]19812 x gelesen

Grundsätzlich ist nach StVO die Absicherung von Gefahrenstellen mit blauem Blinklicht erlaubt.
Die Verwendung von blauem Blinklicht ist auch bei Begleitung von Fahrzeugen oder geschlossenen Verbänden erlaubt.

Für die Begleitung von Fahrzeugen mit langer Ladung sieht die StVO gelbes Blinklicht vor.

Mir stellen sich zwei Fragen:
1. Wer hat die "Feuerwehr" mit der Begleitung des Maibaumes beauftragt?
2. Gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben der "Feuerwehr", den Maibaum zu begleiten?
3. Wie sieht das ganze steuerrechtlich aus?
Kraftfahrzeugsteuergesetz §3:
Von der Steuer befreit ist das Halten von ...
5. Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, für Zwecke des zivilen Luftschutzes, bei Unglücksfällen, im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden. ...



Beste Grüße

Udo Burkhard
Deutsches Rotes Kreuz
Instruktor Technik und Sicherheit
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Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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