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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg397131
Datum13.04.2007 13:20      MSG-Nr: [ 397131 ]19904 x gelesen

Moin!

Während meinem Zugführerdasein hatte ich auch die ein oder andere Kolonnenfahrt mit KrKws.
Erstes und letztes Fahrzeug (zusätzlich zur Beflaggung ggf.) Hatten da dann Blaulicht und Warnblinker (bis auf beim Abbiegen) an. Was sagt mir denn das Blaulicht? Ich mache den Verkehr auf besondere Verkehrs- oder Gefahrensituationen Aufmerksam.
Also sehe ich keinen Grund wieso ihr da nicht als Kolonne Blaulicht einschalten dürftet.

Geschrieben von §38 StVo

Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten
Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen,
bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von
geschlossenen Verbänden verwendet werden.


JEtzt musst du nurnoch kucken was ein geschlossener Verband ist (und ohne weiter zu googeln würd ich sagen, sobald du als solcher mit mehr als einem Fahrzeug zu erkennen bist), und die Sache passt.


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

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