Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Katzenrettung nicht erlaubt / Reinigen der Rathaus-Dachrinne angeordne | 35 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 397122 |
Datum | 13.04.2007 13:04 MSG-Nr: [ 397122 ] | 12471 x gelesen |
Geschrieben von Christian HeitzmannDie Arbeiter brauchen eine Ausbildung in der DL (also meist Mitglied der FF), außerdem ist beides Eigentum der Gemeinde. Warum eine Firma holen und bezahlen wenn Sie die Mittel selbst zur verfügung hat?
Wobei das Hubrettungsgerät möglicherweise mit Zweckbindung druch den Staat gefördert wurde. Wenn ich es jetzt durch regelmäßige derartige Arbeiten verschleiße oder der ursprünglichen Verwendung entziehe und damit auch noch in konkurenz zu anderen potentiellen Auftragnehmern trete dann ist das ggf. schon ein Problem...
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