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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Katzenrettung nicht erlaubt / Reinigen der Rathaus-Dachrinne angeordne | 35 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 397089 | ||
Datum | 13.04.2007 11:15 MSG-Nr: [ 397089 ] | 12524 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Heidenreich Zumal dies nun wirklich mit öffentlichen Unternehmen konkuriert und damit eigentlich nicht Aufgabe der Feuerwehr sein dürfte.Angenommen, die Kommune lässt eine solche Reinigung durch den eigenen Bauhof ausführen, die Bauhofmitarbeiter nutzen hierfür die Drehleiter der Feuerwehr (mancherorts teilen sich Bauhof und Feuerwehr ja auch die Hubrettungsgeräte und besetzen diese im Arbeitseinsatz mit entsprechend ausgebildeten Arbeitern). Wie ist das rechtlich zu bewerten? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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