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Thema | KFZ-Steuer für MZF????? | 3 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Hauneck / Hessen | 397015 | ||
Datum | 12.04.2007 23:01 MSG-Nr: [ 397015 ] | 3685 x gelesen | ||
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Grundsätzlich würde ich die Gesetzesänderungen, die ich im Threadcontainer verlinkt habe, dahingehend interpretieren, dass es keine Änderung bzgl. der Steuerbefreiung gegeben hat. Die Antwort auf die Frage, ob auf ein MZF/MTW KFZSteuer bezahlt werden muß, ergibt sich aus §3, Abs. 5, Satz 2: Bei Fahrzeugen, die nicht für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder einen Zweckverband zugelassen sind, ist außerdem Voraussetzung, dass sie nach ihrer Bauart und Einrichtung den bezeichneten Verwendungszwecken angepasst sind; Ich vermute mal, dass es dazu von irgendeiner Finanzbehörde noch einen Erlass gibt, der das genauer regelt und an dem sich die Finanzbeamten orientieren, um die Antwort auf obige Frage zu erhalten. Gruß, Thomas | ||||
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