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RubrikRettungsdienst zurück
Themamed. Sauerstoff - Wartung und Fristen20 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen397005
Datum12.04.2007 22:26      MSG-Nr: [ 397005 ]12147 x gelesen

Geschrieben von Holger MaiwaldEinen Druckminderer würde ich in die Klasse IIb einordnen.

Nach den Klassifizierungsregeln des Anhangs IX der RL 93/42 EWG ergibt sich für einen Druckminderer eine Klasse IIa (Regel 2), da er der Durchleitung von Gasen dient.

Geschrieben von Holger MaiwaldEin Druckminderer dient meistens als Teil eines Beatmungsgeätes
Spielt in diesem Fall keine Rolle, da er baulich getrennt vom Beatmungsgerät (meistens in Form eines Modules) und einzeln anwendbar ist. Er muss daher auch in der Bestandsliste nicht aufgeführt werden.



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