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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung von FuG 11 - Fragen | 54 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 396330 | ||
Datum | 09.04.2007 15:29 MSG-Nr: [ 396330 ] | 18528 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Bei "Kleinkram" wie ein paar Akkus werden wohl an den wenigsten Orten die Folgekosten berücksichtigt. Das ist dann aber "selbst schuld". Ich weiß auch, dass man oft geneigt ist nur die reinen Anschaffungskosten zu sehen. Grade bei denen, die es eigentlich bezahlen müssen. Mit guten Argumenten kommt man da aber fast immer weit genug. Selbst in einem kleinen Gemeinderat haben die meisten schonmal etwas von "Haushaltskram" gehört und beschafft hat zumindest im privaten Bereich auch jeder mal etwas. Daher kann man mit einer Beschlussvorlage in der Gesamtkosten der nächsten 5 Jahre in Höhe von X euro ausgewiesen werden schon argumentieren. Da wird jeder verstehen, dass es billiger ist Akkus für 50 Euros zu kaufen die 5 jahre halten als welche für 30 Euro die 2 Jahre halten. Man muss es denen nur sagen. Wenn man Akkus für 50 Euro einbringt und jemand wirft daheim google an und sagt: "Es gibt auch welche für 30" dann hat er recht. Aber da ist dann die Feuerwehr in der Pflicht, die da entsprechend Argumentiert. Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber war es üblich Anschaffungskosten ungefähr wie folgt zu kalkulieren: eigentliche Beschaffungskosten Beschaffung von ggf. weiterem Material zum Umbau, adapter, sonstwas Umstellung des Betriebsablaufes Kosten für Schulung Folgekosten für die nächsten (i.d.R. 5) Jahre Die Firma gibt's heute noch. Scheint also zu funktionieren. Manuel | ||||
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